* Personen zwischen 14 und 18 Jahren (Mündige Minderjährige) dürfen die Anlagen selbständig benutzen, sofern die Aufsichtsperson ihr Einverständnis dazu schriftlich auf der Einverständniserklärung abgibt. (...) » Details in den AGBs
Download "Einverständniserklärung für Minderjährige"
** Personen zwischen 7 und 14 Jahren (Unmündige Minderjährige) dürfen die Anlagen der Blockfabrik nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonst volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt benutzen. (...)
» Details in den AGBs
Download "Begleitpersonenformular"